Wirtschaftsprüfung für Ihr
Unternehmen in Russland

Die Wirtschaftsprüfung nach nationalen und internationalen Standards ist die Expertise von
DVP | Dr. Voigt & Partner. Lassen Sie sich jetzt professionell beraten!

I. Prüfung gemäß lokaler Standards

Eine durch den Wirtschaftsprüfer bestätigte buchhalterische Berichterstattung, erhöht das Vertrauen potentieller Investoren.
Eine externe Revision des Unternehmens ermöglicht es Ihnen, eine objektive Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens zu erhalten.

Die Wirtschaftsprüfung wird es dem Leiter der Gesellschaft ermöglichen, einerseits zu verstehen, wie effektiv das interne Kontrollsystem funktioniert und andererseits detaillierte Empfehlungen zur dessen Verbesserung zu bekommen.

Eine durch den Wirtschaftsprüfer bestätigte buchhalterische Berichterstattung, erhöht das Vertrauen potentieller Investoren. Darüber hinaus verbessert eine Bestätigung der buchhalterischen Berichterstattung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer die Glaubwürdigkeit und das Image der Gesellschaft in den Augen der Geschäftspartner und erleichtert die Zusammenarbeit mit Investoren.

Zusätzlich zu der obligatorischen Wirtschaftsprüfung entsprechend der lokalen Gesetzgebung bieten wir Beratungen bei Fragen in Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den internationalen Standards (IFRS), sowie bei Fragen zu der buchhalterischen und steuerlichen Berichterstattung an. Wir bieten Prüfungen der finanziellen Berichterstattung in Übereinstimmung mit der lokalen Gesetzgebung im Bereich der Wirtschaftsprüfung und nach den Grundsätzen der Berufsethik des lokalen Rechnungshofs an. Im Rahmen der Prüfung erhalten unsere Kunden Unterstützung in allen sich ergebenden Fragen.

Da unsere Kunden großes Interesse daran haben die für den Jahresabschluss relevanten Informationen vorsorglich zu erhalten, bieten wir auch vierteljährliche Revisionen an. Nach jeder Revision wird ein Bericht in Form eines Management Letters erstellt. Dies ermöglicht unseren Mandanten die Empfehlungen unserer Wirtschaftsprüfer bereits innerhalb des aktuellen Berichtsjahres zu berücksichtigen. Der finale Bestätigungsvermerk und Bericht des Geschäftsjahres wird nach der Abschlussprüfung, die im vierten Quartal stattfindet, bereitgestellt.

Üblicherweise vereinbaren wir nach Abschluss einer Prüfung ein Treffen mit der Leitung der Gesellschaft. Auf diesem Treffen weisen wir die Leitung der Gesellschaft auf die wesentlichen Verstöße, die während der Prüfung festgestellt wurden hin und unterbreiten mögliche Lösungsvorschläge. Die abschließende Anhörung kann in Anwesenheit des Aufsichtsrates stattfinden. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass der Sinn und das Ziel einer Jahresabschlussprüfung nicht allein die Prüfung der konkreten Zahlen, sondern auch die Feststellung möglicher Probleme, Besprechung dieser mit dem Management und letztendlich die Diskussion von Lösungsansätzen beinhaltet.

Bei auftretenden Fragen, die im Zuge der Wirtschaftsprüfung und der darauf bezogenen Beratungsleistungen entstehen, steht Ihnen jederzeit ein deutsch- und englischsprachiger Mitarbeiter zur Verfügung. Unsere Dienstleistungen umfassen auch die Überwachung einer Inventarprüfung und die Erstellung eines schriftlichen Berichts der Inventarprüfung.

II. Prüfung gemäß internationaler Standards

i) Prüfung der Handelsbilanz II

Ausgangspunkt der risikoorientierten Prüfung der Handelsbilanz II sind zunächst Kenntnisse über das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld des zu prüfenden Unternehmens. Aus den Kenntnissen über die Geschäftstätigkeit wird die Prüfungsstrategie abgeleitet.

Die Prüfung der Handelsbilanz (HB) II umfasst die Prüfung der Korrekturen der Gliederung, des Bilanzansatzes und der Bewertungsansätze die sich aus den Überleitungsbuchungen der HB I zur HB II entsprechend der Konzernbilanzierungsrichtlinie ergeben. Darüber hinaus werden grundsätzlich die Prüfungsschwerpunkte der Konzernprüfer gemäß Reporting Package berücksichtigt.

Vertragsbestandteil sind ebenfalls Prüfungshandlungen hinsichtlich des entsprechend den Konzernbilanzrichtlinien erstellten Reporting Packages, aufbauend auf die mit dem Konzernprüfer vereinbarten Vorgaben (audit instructions).

Das Prüfungsvorgehen, die Bereitstellung der zur Durchführung der Prüfung erforderlichen Unterlagen sowie die Vorabklärung wichtiger Einzelfragen erfolgt in Abstimmung mit dem zuständigen Partner im Rahmen eines Vorgespräches.

ii) Prüfung sowohl der HB I als auch der HB II

Durch die Prüfung sowohl der HB I als auch der HB II werden wir uns ein umfangreicheres Bild der Lage der Unternehmen verschaffen können. Insbesondere Sachverhalte, die aus der HB I in die HB II ausstrahlen, können zügiger erkannt, berichtet und ggf. bereits vor Prüfungsbeginn der HB II erörtert werden. Des Weiteren können von der Konzernmutter gewünschte Prüfungsschwerpunkte effizienter umgesetzt werden.

Bei unserer Prüfungsdurchführung streben wir eine termingerechte Abwicklung des Prüfungsauftrages an. Im Vorfeld der Prüfung werden wir mit Ihnen die Prüfungsschwerpunkte festlegen und gemeinsam das Prüfungsvorgehen erörtern.
Unsere Kunden sind in verschiedenen Wirtschaftsbereichen vertreten:

• Bergbau
• Öl- und Gasindustrie
• Chemieindustrie
• Nahrungsindustrie
• Maschinenbau und Gerätebau
• Metallbearbeitung
• Holzbearbeitung
• Bau und Produktion der Baumaterialien
• Handel und Dienstleistungen
• Energetik und Nebenbranchen
• Sonstiges

Stellen Sie einen Antrag auf Empfehlungsschreiben von unseren Kunden.
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