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Dezember 2016
DVP Newsletter vom Dezember

1. Prüfung der Befugnisse des Generaldirektors der Vertragspartei

Der Ausschluss und die Entlassung des Direktors der Vertragspartei (Artikel. 32.11, Abs. 2 Ordnungswidrigkeitsgesetz, Art. 83, 84, Abs. 8 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation) müssen, anhand des Verzeichnisses des Föderalen Steuerdienstes, vor Geschäftsabschluss überprüft werden. Falls der entlassene Direktor der Vertragspartei dennoch weiterhin Dokumente unterzeichnet, kann die Steuerbehörde das Geschäft für nichtig befinden und die entsprechenden Ausgaben und Freibeträge ablehnen. Die Justiz vertritt dabei die Steuerbehörde (Beschluss des Föderalen Schiedsgerichtsim Föderalen Bezirk Mittevom 03.06.14 Nr. А64-5102/2013).

2. Möglichkeiten zur außergerichtlichen Verringerung der Strafsumme bei Steuervergehen

In einer internen Anweisung des Föderalen Steuerdienstes wurde den Inspektoren erklärt wie Strafen für Steuervergehen zu verringern sind. Besteht wenigstens ein mildernder Umstand, sind die Inspektoren verpflichtet die Summe der Strafe mindestens zu halbieren (Art. 114, Abs.3SGBRF).

Nach Ansicht des Föderalen Steuerdienstes kann die Strafsumme proportional zur Anzahl der Argumente verringert werden, die das Unternehmen vorbringen kann, die das Vergehen erklären. Die Liste der mildernden Umstände ist offengelegt. (Art.112, Abs.3SGBRF).



3. Krankenversicherung ausländischer Mitarbeiter
Если компания принимает иностранцев из Казахстана, Армении и Киргизии, у них нужно потребовать медицинские полисы. Иначе есть риск штрафа. Страховка должна действовать в течение всего срока трудового договора. Такой вывод сделал Минтруд России в письме от 26.09.16 № 16–4/В-465, отвечая на частный запрос.
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4. Ab dem neuen Jahr ändert sich die Form der Ausstellung von Faktura-Rechnungen (russische Mehrwertsteuerabrechnung)

Das Finanzministerium hat Änderungen vorbereitet; das Inkrafttreten der Änderungen ist für den 1 Januar 2017 geplant.
In dem Dokument werden die Unternehmen in einem neuen Feld den Warencode, gemäß der Warennomenklatur für Außenhandel der EAWU bei Export in Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion, ausfüllen.
Die in der Faktura-Rechnung (russische Mehrwertsteuerabrechnung) ausgewiesenen Adressen des Käufers und des Verkäufers müssen, mit dem Eintrag im staatlichen Register für juristische Personen, übereinstimmen. Aktuell darf die verkürzte Adresse gemäß Satzung verwendet werden.

5. Änderung im Steuergesetz: Informationen seitens des Föderalen Steuerdienstes

Nach Angaben des Föderalen Steuerdienstes, bewirkt der Gesetzesentwurf N 11078-7 Änderungen im Steuergesetzbuch der Russischen Föderation (Föderales Gesetzvom 30.11.2016 N 401-ФЗ).

Folgendes wird erläutert: Die Abgaben eines Steuerpflichtigen können von einer anderen Person geleistet werden. Die entsprechende Regelung wurde dem SGB RF hinzugefügt.
Schreiben des Föderalen Steuerdienstes vom 01.12.2016 N BS-4-21/22888@
"Die Neuberechnung von Steuern auf das Eigentum natürlicher Personen".

6. Abschreibung von Forderungen, deren Geltendmachung gerichtlich abgelehnt wurde

Das Finanzministerium weist in seinem Schreiben vom 22.07.2016 Nr. 03-03-06/1/42962 daraufhin, dass die Liste der Gründe aus denen eine Forderung als aussichtlos betrachtet wird und die in Art. 266, Abs.2SGB RF festgelegt ist, erschöpfend ist. Ein gerichtlicher Beschluss über das Erlöschen von Forderungen ist kein solcher Grund. Somit gilt eine Forderung, deren Geltendmachung gerichtlich untersagt wurde, zum Zweck der Besteuerung nicht als aussichtslos. Eine ähnliche Meinung findet Ausdruck in den Schreiben des Finanzministeriums vom 18.09.2009 Nr. 03-03-06/1/591, vom 02.02.2006 Nr.03-03-04/1/72 etc.
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