Newsletter
Abonnieren Sie den monatlichen Newsletter der DVP-Redaktion mit Ankündigungen zu unseren Veranstaltungen,
und einer Zusammenfassung der aktuellen Gesetzesänderungen im
Bereich Rechnungswesen, Steuern und Recht.

Durch Anklicken des Buttons erklären Sie sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden und stimmen den Datenschutzbestimmungen zu.
JULI 2018

1. Die Erfüllungsfrist eines Außenhandelsvertrags kann der Bank gegenüber auch dadurch nachgewiesen werden, dass ihr eine beglaubigte Kopie des elektronischen Schriftverkehrs übergeben wird

Diese Schlussfolgerung geht aus dem Schreiben der Föderalen Steuerbehörde vom 07.06.2018 N СД-4-3/11054 hervor. Es ist also nicht obligatorisch, die Bedingung über die Erfüllungsfrist in den Vertrag aufzunehmen (z.B. die Fristsetzung für die Warenlieferung an den Käufer – russischen Steuerinländer).
Als Nachweis der Fristbedingung kann der elektronische Schriftverkehr dienen, der ausgedruckt, durch einen Vertreter des Unternehmens (Geschäftsführer oder einen Bevollmächtigten) beglaubigt und an die Bank übergeben wird.

Mehr Informationen zu aktuellen Gesetzesänderungen in Bezug auf die Fremdwährungsregulierung und -kontrolle lesen Sie in unserer Newsletter-Ausgabe für Mai 2018.

2. Die Registereintragung einer neuen juristischen Person oder eines Einzelkaufmannes wird per Internet und gebührenfrei möglich sein

Die Novelle ist im Gesetzesentwurf N 489370-7 enthalten, der bereits dem Präsidenten zur Unterschrift vorgelegt wurde. Beginnend ab 2019 lässt die Online-Registrierung in folgender Höhe sparen:
  • 4 000 RUR bei Eintragung einer neuen juristischen Person;
  • 800 RUR bei Eintragung von Änderungen in die Satzung;
  • 800 RUR bei Registrierung der Auflösung außerhalb des Bankrottprozesses;
  • 800 RUR bei Registereintragung eines Einzelkaufmannes;
  • 160 RUR bei Registrierung der Beendigung der Tätigkeit eines Einzelkaufmannes

In anderen Worten, die Online-Registrierung wird kostenlos sein.

3. Wirtschaftsprüfer werden verpflichtet sein, der Steuerbehörde Informationen über Kunden mitzuteilen

Solche Verpflichtung wird den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie individuell tätigen Wirtschaftsprüfern ab 1. Januar 2019 auferlegt (Föderales Gesetz vom 29.07.2018 N 232-ФЗ). Laut dem neueingeführten Paragrafen 93.2 SGB Russlands haben die Wirtschaftsprüfer der Steuerbehörde gegenüber auf Anfrage sowohl die Informationen mitzuteilen, die ihnen im Wege von Wirtschaftsprüfungen bekannt geworden sind, als auch die Informationen, die sie im Wege der Erbringung von anderen, mit der Wirtschaftsprüfungstätigkeit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen erfahren haben.
4. Soll der bereits entlassene Arbeitnehmer Prämien bekommen?
Im Schreiben vom 14.03.2018 N 14-1/ООГ-1874 hat das Arbeitsministerium Russlands erläutert, dass die Ausbezahlung von Prämien an den bereits entlassenen Arbeitnehmer nur obligatorisch ist, wenn die interne Anordnung über die Prämienzahlung nicht später als zum Tag der Entlassung ergangen ist. Wenn aber der Arbeitgeber die Prämienberechnung und –bezahlung zu einem späteren Zeitpunkt vornimmt, dann darf er es unterlassen, den Entlassenen in die fragliche Anordnung aufzunehmen.

Die Gerichtspraxis weist jedoch ein geteiltes Meinungsbild auf: es kam auch zu Gerichtsentscheidungen, in denen ein solcher Lösungsanlauf als Diskriminierung des Entlassenen eingestuft wurde (z.B. die Berufungsgerichtsentscheidung vom Petersburger Stadtgericht vom 19.01.2016 N 33-1182/2016 in der Sache N 2-2358/2015).
Abonnieren Sie unseren Newsletter
Durch Anklicken des Buttons erklären Sie sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden und stimmen den Datenschutzbestimmungen zu.
Anschrift
Tel.: +7 495 690 92 62
Duchovskoj Str. 17/10, Moskau Russland, 115191

Tel.: +49 89 20 500 8545
Maximilianstraße 2, 80539, München, Deutschland
E-Mail
info@partnery-audit.com
Karriere
Schicken Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte an info@partnery-audit.com